FAQ

In unserem FAQ-Bereich wollen wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Persönliche Assistenz beantworten. Hier findest du praktische Informationen, die dir Klarheit verschaffen und dir bei deiner Tätigkeit als Persönlicher Assistent oder bei deinem Interesse an diesem Berufsfeld helfen.

Die Entlohnung hängt von den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes ab und liegt typischerweise zwischen 10 EUR und 18 EUR pro Stunde. Weiterführende Links findest du unter: persoenlicheassistenz.at

Grundsätzlich kann jeder Persönliche Assistenz leisten; eine spezielle Ausbildung ist dafür nicht erforderlich. Wichtig sind Empathie, Geduld, gesunder Menschenverstand und eine soziale Grundhaltung. Auftraggeberin und Assistent*in lernen sich vorab kennen und entscheiden gemeinsam, ob eine Zusammenarbeit möglich ist.
Persönliche Assistentinnen arbeiten sowohl tagsüber als auch abends und nachts. Die genauen Arbeitszeiten sowie die Häufigkeit der Einsätze werden individuell mit den Auftraggeberinnen vereinbart.
Ja, als Persönlicher Assistentin bist du sozialversichert, vorausgesetzt du arbeitest in Anstellung und nicht im Freien Dienstvertrag oder Dienstleistungsscheck. Dein Dienstverhältnis beinhaltet Sozialversicherungsbeiträge, die durch den Arbeitgeber abgeführt werden.
Wenn du krank bist, musst du dies deinem Arbeitgeber umgehend melden, damit die Vertretung organisiert werden kann. Es gelten die üblichen Regelungen für Krankenstände gemäß deinem Arbeitsvertrag und den gesetzlichen Bestimmungen.

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Auch wenn deine Auftraggeberin krank ist und zuhause bleibt, wird meist weiterhin Unterstützung benötigt. In diesen Fällen wird die Arbeit angepasst, indem du z. B. einen Mundschutz trägst und auf eine intensivere Handdesinfektion achtest. Sollte der Auftraggeber jedoch in ein Krankenhaus verlegt werden und die Assistenz dort nicht erforderlich sein, kann deine Einsatzzeit angepasst werden.

Supervision ist eine begleitende Beratung, die dir hilft, Herausforderungen in deiner Arbeit als Persönlicher Assistentin zu reflektieren und zu bewältigen. Weitere Informationen findest du im Blogbeitrag hier.

Termine für die Supervision vereinbarst du direkt über deinen Arbeitgeber oder den zuständigen Supervisor. Häufig bietet dein Arbeitgeber dir entsprechende Anlaufstellen und Kontakte an.
Urlaubsbegleitung bedeutet, dass du deinen Auftraggeber auch während des Urlaubs unterstützt. Dabei hilfst du in der fremden Umgebung, etwa bei Mobilität, täglichen Aufgaben und bei Freizeitaktivitäten. Beachte: Auch im Urlaub müssen die arbeitsrechtlichen Bedingungen, z.B: Ruhezeiten, eingehalten werden.

Wenn ein direktes Gespräch mit deinem Auftraggeber oder Arbeitgeber nicht möglich ist, kannst du dich an unsere Community im Forum wenden, um Meinungen und Ratschläge von anderen Assistent*innen einzuholen. Zusätzlich steht dir auch der Verein Knackpunkt (knackpunkt-salzburg.at) als Anlaufstelle zur Verfügung.

Assistent:innenNetz

Eine Initiative von knack:punkt - Selbstbestimmt Leben Salzburg
ZVR 489305500
Aignerstr. 69
5026 Salzburg

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